Seit Anfang 2014 ist es entschieden: Der Konzern Veolia hat nun endgültig auf eine Berufungsverhandlung verzichtet! Der Film darf jetzt weiterhin in aller Welt unzensiert „Korruption" als Korruption bezeichnen. Nur in Frankreich musste die Aussage Jean-Luc Toulys, man habe ihm eine Million € angeboten, gestrichen werden. Dem Damoklesschwert einer unendliche Folge von Berufungsverhandlungen, bei der ein milliardenschwerer Konzern sicher den längeren Atem gehabt hätte, sind wir damit entronnen!
Eineinhalb Jahre nach der überwältigenden Premiere des Films „Water Makes Money“ in 150 Städten Europas äußerte sich der Pressechef von Veolia Wasser Deutschland, Matthias Kolbeck wie folgt:
Leider richte sich Veolias Klage gegen den Film nicht auch gegen die deutschen Macher. Nachdem ein französisches Rechtshilfeersuchen von den deutschen Behörden abgelehnt wurde, habe der französische Mutterkonzern die deutsche Veolia-Tochter aufgefordert, Leslie Franke und Herdolor Lorenz nach deutschem Recht zu verklagen. Veolia Deutschland habe dies Ansinnen aber nach reiflicher Überlegung abgelehnt mit der Begründung: Water Makes Money und die französische Klage gegen den Film habe dem Konzern bereits derart geschadet, sodass eine deutsche Klage diesen Schaden nur noch erhöhen könne.
Ist das nicht ein wunderbares Kompliment?! Nicht freiwillig hat der mächtige Konzern auf eine Klage in Deutschland verzichtet. Es scheint, die Angst vor der großen Öffentlichkeit hat Veolia eines besseren belehrt!
Bis heute haben mehr als 2 Millionen Menschen den Film gesehen. Diese Macht der Öffentlichkeit ist auch ein großes Kompliment an die vielen hundert engagierten Menschen, aktiven Gruppen und Bürgerinitiativen, die gegen die privaten Interessen der Wasserkonzerne kämpfen und Water Makes Money zu ihrem Werkzeug gemacht haben. Ein kleiner Sieg der Zivilgesellschaft. Dies konnte auch der Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ am 14.2.2013 im Pariser Justizpalast nicht zunichte machen.
Prozess gegen „Water Makes Money“: In der Hauptsache gewonnen, was Korruption ist, darf weiterhin „Korruption“ genannt werden, aber....
Am 28. März 2013 erging in Paris das Urteil im Strafprozess des privaten Wasserkonzerns Veolia gegen den Film „Water Makes Money“. Aus der mündlichen Urteilsverkündung geht im wesentlichen folgendes hervor:
In der Hauptsache wurde die Klage Veolias abgewiesen: Die im Film genannten Fakten werden nicht angezweifelt und dürfen weiterhin als „Korruption“ bezeichnet werden. Die Zeugenaussagen vor Gericht und auch Beispiele aus dem Film haben laut Urteil die Bewertung als „Korruption“ belegt. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang u.a. auf die im Film gezeigten Interessenskonflikte zwischen Politik und Wirtschaft; die Korruptionsbeispiele aus Grenoble und Montpellier und das Eintrittsgeld in Toulouse.
Leider kam das Gericht dem Konzern aber in einem Punkt entgegen: Die Aussage des Whistleblowers Jean-Luc Touly, man habe ihm eine Million € angeboten, wurde vom Gericht zwar als nicht beweisbar beurteilt. Der „Bestecher“ und der zu Bestechende waren allein. Doch ohne jeden Beweis entschied das Gericht sich für die Version Veolias. Obwohl in der Verhandlung überdeutlich wurde, dass derartige Schmiergelder bei den privaten Wasserkonzernen an der Tagesordnung sind, muss diese Stelle aus der französischen DVD-Version gestrichen werden.
Darüber hinaus wird eine Unklarheit Jean-Luc Toulys geahndet. Er behauptet an der selben Stelle, er habe alle Prozesse gegen Veolia gewonnen. Fakt ist, dass zwar alle gewonnen hat, außer einem. Da wurde er zu 1€ Schadensersatz verurteilt, und zwei völlig unbedeutende Stellen mussten aus seinem Buch gestrichen werden. Verständlich, dass Jean-Luc Touly dies als Sieg empfand. Schließlich konnte das Buch entgegen der Klage seines Arbeitgebers unwesentlich gekürzt erscheinen. Dennoch entschied das Gericht, dass auch diese Stelle aus der französischen DVD-Version gestrichen werden muss. Jean-Luc Touly und der französische Filmverleih werden deshalb zu 1.000€ bzw. 500€ Strafe auf Bewährung verurteilt und müssen darüber hinaus jeweils einen symbolischen Euro an die Kläger bezahlen. Von der Zensur der Passage sind nicht die ARTE-Fassung und nicht die anderen internationalen Versionen des Films betroffen – auch nicht die deutsche. Sie können weiter unzensiert gezeigt werden. Immerhin drei der vier Anklagepunkte Veolias wurden vom Gericht abgewiesen. Außer einer für den Film nicht entscheidenden Passage wird „Water Makes Money“ auch durch dieses Gericht bestätigt.
Dennoch: Die Bestrafung der französischen Kollegen und die Zensur des Films sind empörend - insbesondere vor dem Hintergrund der gerichtlich bestätigten Korruption des privaten Wasserkonzerns Veolia, der unbestraft bleibt. Jean-Luc Touly geht gegen die Herausnahme der o.g. Passage in Berufung. Wir unterstützen ihn dabei, so gut wir können!
„Water Makes Money“ wird weiter leben, viel aufgeführt werden und helfen, dass eines Tages Korruption so bestraft wird, wie es nötig ist!