Geheime Verträge
Stets ist es ungeheuer schwer, die wundersamen und verschlungenen Wege der Finanzierung Veolias & Co aufzudecken. Die entscheidenden Verträge sind meist geheim. Der private Vertragspartner lässt sich in der Regel vertraglich zusichern, dass er öffentlichen und juristischen Überprüfungen dauerhaft entzogen bleibt. Selbst Abgeordnete haben nicht das einklagbare Recht auf Einsicht.  In 2000 wurden in Berlin 49,9% der Wasserwerke der deutschen Hauptstadt verkauft - an 2  Global Player des Wassergeschäftes, RWE und Veolia. Vier Jahre lang galt dies als vorbildlicher Deal: knapp 2 Milliarden ins Haushaltsloch gestopft, die Preise konstant und die Stadt blieb Mehrheitseignerin. Doch dann deckte die ehemalige Berliner Abgeordnete Gerlinde Schermer, z. Zt. der Privatisierung  Mitglied des Wirtschaftsausschusses, geheime Verträge zugunsten der Privaten auf. Darin wird z.B. die Geschäftsführung in die Hände der Global Player gelegt, obwohl sie nur Minderheitseigner sind. Die meisten Berliner Abgeordneten wussten davon nichts, als sie den Verkauf billigten. Der geheime Konsortialvertrag garantiert den Privaten weiterhin einen Gewinn von ca. 8 Prozent zzgl. garantierter Steigerung. Wird die Rendite nicht erreicht, ist der Berliner Senat  entschädigungspflichtig.  2004 musste die Stadt deshalb auf 41,2 Millionen Euro verzichten. Im selben Jahr stiegen die Wasserpreise um 15 Prozent. In den folgenden drei Jahren um weitere 15 Prozent. In all den Jahren verzichtete das Land notgedrungen auf einen Teil seines Gewinnanteils - andernfalls, so drohen die Privaten, seien die Preiserhöhungen fast doppelt so hoch.

Daran ändert auch ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichts nichts, das die Renditegarantie in der vorgesehenen Höhe für unrechtens erklärt hatte. Denn der Konsortialvertrag sieht eine Entschädigungspflicht des Berliner Senats auch im Falle nachteiliger Gerichtsentscheide vor - die Ansprüche der Globalplayer bleiben so gewahrt unabhängig von Recht, Gesetz und demokratischen Entscheidungen. Als 2007 ein vom Berliner Wassertisch initiiertes Volksbegehren in erster Stufe erfolgreich die Offenlegung der geheimen Verträge einforderte, wurde es für rechtswidrig erklärt. Der geheime Charakter der Verträge könne auch durch Volksentscheid nicht angetastet werden.